Fallenkurs
Jäger die die Jagd mit Fallen ausüben wollen, haben die erforderlichen Kenntnisse durch die Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd nachzuweisen (Art. 28 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 BayJG).
Über ihre Teilnahme erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters des Lehrgangs.
Inhalte:
- Gesetzliche Grundlagen der Fallenjagd unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Tier-, Natur- und Artenschutzes, der Unfallverhütung, des Haftungsrechts sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
- Bauart und Funktionsweise der für den Lebend- und Todfang zulässigen Fallen,
- Ausübung der Fallenjagd mit praktischer Einweisung in den Gebrauch der Fallen.
Diese Kurse werden für die Kursteilnehmer auf Wunsch durchgeführt, was einen Tag extra in der Ausbildung ausmacht.
Fragen Sie bitte an!
Der nächste Fallenlehrgang findet am Samstag 10. August statt