Jagdschule Bayerwald

Rattenberg  

Allgemein zur Jägerprüfung in Bayern:

Um in Deutschland die Jagd auszuüben benötigt man neben einem Revier, in dem man jagen darf, einen Jagdschein. Um den Jagdschein zu bekommen, muss man eine Prüfung ablegen, die sich in drei einzelne Prüfungen aufteilt. Die schriftliche, mündliche und praktische Prüfung. 

Um zu der Prüfung zugelassen zu werden muss man einen Ausbildungslehrgang absolvieren. Dieser Lehrgang teilt sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil, sowie in die Schießausbildung auf. Für den theoretischen Teil muss man mindesten 60 Stunden vorweisen, ebenso für den praktischen Teil der im Revier abgehalten wird. Dazu kommt die Schießausbildung. Jeder Teilnehmer muss mindestens 250 Scheiben (Tontauben) nach der Schießvorschrift des Deutschen-Jagdschutz-Verbandes beschießen. Davon  müssen innerhalb einer Zehnerserie mindestens drei Treffer erzielt werden.

Weiter ist ein Schießtraining mit Treffernachweis in der Disziplin „flüchtender Überläufer“ nach der DJV Vorschrift nachzuweisen. Bei einer Fünferserie müssen mindestens drei Treffer innerhalb des Trefferfeldes der DJV-Scheibe Nr. 5 erzielt werden. Es sind mit Pistole und Revolver mindestens je fünf Schüsse auf die Scheibe abzugeben, sowie mindestens fünf Schüsse auf eine jagdliche Realfilmsequenz  die eine Bewegungsjagd auf Schalenwild darstellt.

Um später die Fallenjagd auszuüben, ist ein  Fallenlehrgang Pflicht, wer keine Fallenjagd ausüben möchte,  muss bei der Anmeldung zur Jägerprüfung schriftlich darauf verzichten.

Es gibt in Bayern verschiedene Prüfungsstandorte, von denen man mindestens zwei bei der Anmeldung zur Jägerprüfung angeben muss. Für uns sind das Cham (Haus der Chamer Jäger) und das Amt für Landwirtschaft und Forsten in Passau .

 

Die schriftliche und mündliche Prüfung umfasst folgende Sachgebiete.


1.   Jagdwaffen und Fanggeräte:

  • Lang- und Kurzwaffen, Munition, Ballistik und Optik
  • Handhabung, Pflege und Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen, Umgang mit Munition.
  • Jagd- und Fanggeräte
  • Jagdbezogene Vorschriften des Waffenrechts und der Unfallverhütung, sowie über Notstand und  Notwehr.

 2.   Biologie der Wildarten

  • Erkennungsmerkmale und Anatomie
  • Lebensweise, Verhalten und Fortpflanzung
  • Lebensräume

  3.  Rechtliche Vorschriften

  • Jagdrecht
  • Tier-, Natur- und Artenschutzrecht sowie Landschaftspflege.
  • Vorschriften über Hygiene bei der Gewinnung und im Umgang mit Fleisch. Sowie bei der Abgabe von Fleisch von freilebenden Wild und zur Ausbildung der Jäger in Gesundheits-und Hygienefragen sowie zu Fragen der Umweltverschmutzung.

  4. Wildhege,  Jagdbetrieb und Jagdliche Praxis

  • Reviergestaltung, Maßnahmen zur Verbesserung des Wildlebensraumes insbesondere in der Feldflur.
  • Richtlinien für die Hege- und Bejagung des Schalenwildes
  • Hegemaßnahme einschließlich Fütterung
  • Jagdarten, Ansprechen des Wildes, Jagdausübungsregeln.
  • Behandlung und Versorgen des erlegten Wildes, Wildbrethygiene.
  • Wildseuchen und Wildkrankheiten und ihre Bekämpfung
  • Abnorme Verhaltensweisen und pathologische Veränderungen beim Wild infolge Krankheit, Umweltverschmutzung oder sonstige Faktoren, die menschliche Gesundheit bei Verzehr von Wildbret schädigen können.

 5.   Jagdhundewesen

  • Haltung, Erziehung und Führung von Jagdhunden
  • Jagdhunderassen und ihre Eigenschaften
  • Brauchbarkeitsprüfung
  • Aspekte des Tierschutzes bei der Jagdausübung und dem Hundeeinsatz.

 6.  Naturschutz, Landbau, Forstwesen, Wild- und Jagdschadensverhütung

  • Natur und Artenschutz, insbesondere besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten.
  • Landbau
  • Forstwesen, insbesondere Waldbau
  • Wild- und Jagdschadensverhütung.

 

Sobald der schriftliche Teil bestanden ist, erhalten Sie eine Einladung zum mündlichen Teil. Wenn auch dieser erfolgreich absolviert wurde, folgt die Zulassung zum praktischen Teil.  

 

Die praktische Prüfung:

1.  Disziplin in Handhabung von Waffen sowie Büchsenschießen

  • Die Bewerber haben ausreichende Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen  Jagdwaffen (Lang- und Kurzwaffen) nachzuweisen.

2.  chsenschießen

  • Hier sind vier Schüsse, davon zwei Schüsse sitzend aufgelegt und zwei Schüsse nach Wahl des Bewerbers stehend angestrichen oder stehend freihändig, auf die Rehbockscheibe (DJV Scheibe Nr. 1) aus einer Entfernung von 100 m abzugeben. Den Bewerbern ist dabei ein Probeschuss gestattet. Waffen und Munition werden den Bewerbern zur Verfügung gestellt.
  • Die Anforderungen des Büchsenschießens sind erfüllt wenn, mindestens drei Treffen in den Ringen acht bis zehn liegen, ein berührter Ring zählt als getroffen.
  • Sollten die Anforderung nicht genügen kann die Prüfung während der Gesamtdauer des praktischen Teils einmal wiederholt werden. Den Zeitpunkt entscheidet die Prüfungsaufsicht.