Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB an und erklärt verbindlich an dem Lehrgang der Jagdschule teilzunehmen. In Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges teilnehmen können, kann die Jagdschule Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung erfolgt schriftlich und unverzüglich nach Eingang der Anmeldung, verbunden mit dem Angebot an einem späteren Kurstermin teilzunehmen
2. Der Komplettpreis ist in zwei Raten wie folgt zur Zahlung fällig: Die erste Rate in Höhe von 50 % des Komplettpreises ist mit der Anmeldung fällig. Die 2. Rate über den Restbetrag des Komplettpreises ist ohne Aufforderung bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs auf das Konto der Jagdschule zu überweisen. Sollte die zweite Rate bis Ende des Kurses nicht überwiesen sein, erfolgt keine Anmeldung zur Prüfung. Im Komplettpreis sind Unterbringungs-, Verpflegungskosten, Munitionskosten und die Prüfungsgebühr nicht enthalten. Die Prüfungsgebühr von 280 Euro ist an die zentrale Prüfungsbehörde in Landshut zu überweisen. Der Teilnehmer ist für die Anmeldung zur Prüfung selbst verantwortlich.
3. Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten, Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet
4. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläser und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich mit Waffen oder sonstige Gegenstände der Jagdschule sorgsam umzugehen, sollten dennoch Schäden anfallen trägt die Reparaturkosten der Verursacher.
5. Ist dem Teilnehmer eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt ihm die Jagdschule 50 % des Komplettpreises. Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer den vereinbarten Komplettpreis in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die den Komplettpreis in voller Höhe bezahlt. In diesem Fall erstattet die Jagdschule etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zurück. Bei Abbruch des Lehrgangs durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit sowohl mit der Jagdschule, als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Ständige Nörgler werden nicht weiter ausgebildet und vom Kurs ausgeschlossen, eine Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt nicht. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.
Vorgegebene Schießtermine sind einzuhalten, die Teilnahme ist Pflicht, einen Ersatztermin gibt es nur in besonderen Fällen. Die Kosten dafür trägt der Auszubildende.
Werden die Pflichtstunden nicht erfüllt, wird die Anmeldung zur Prüfung nicht erteilt.
Tritt der Teilnehmer nicht zum vorgesehenen Termin die Prüfung an, oder verschiebt die Teilnahme an der Prüfung laufend, ist die Jagdschule nicht verpflichtet die Ausbildung ohne zusätzliche Kursgebühr weiter zu führen. Der Teilnehmer ist verpflichtet sich zu den Prüfungen termingerecht anzumelden, unterbleibt dies, ist die Jagdschule nicht verpflichtet die Ausbildung weiter zu führen. Hier entstehende Kosten trägt der Auszubildende. Lehrmaterial das im Besitz der Jagdschule ist muss zurückgegeben werden, erfolgt dies nicht wird es in Rechnung gestellt.
7. Sollten Sie die Jägerprüfung oder einen Prüfungsteil nicht bestehen, gewähren wir eine kostenlose Teilnahme eines erneuten Lehrgangs innerhalb eines Jahres. Diese besonderen Konditionen können nur einmal in Anspruch genommen werden. In diesen Fall muss sich der Schüler bei der Jagdschule melden um eine erneute Teilnahme zu sichern.
Eine Ausnahme bildet die schriftliche Prüfung, sollte diese nicht bestanden werden gibt es keine kostenlose Wiederholung.
Nach dem durchfallen in einem Fach wird die Ausbildung für die nächste Prüfung in dem laufenden Kurs nicht weiter geführt.
Bei mehrfacher Wiederholung trägt der Teilnehmer die Kosten. Die Teilnehmer verpflichten sich die Termine für den Unterricht einzuhalten, bzw. sich um die Teilnahme selbst zu kümmern. Die Prüfungsgebühr für die Wiederholung der mündlichen Prüfung und / oder für die Wiederholung der praktischen Prüfung trägt der Teilnehmer.
8. Der Wechsel von Lehr- bzw. Ausbildungskräften und dem Ausbildungsort ist keine wesentliche Änderung und berechtigt daher nicht zum Rücktritt vom Lehrgang. Wesentliche Änderungen, die Seitens der Behörde vorgegeben werden, können während und vor der Maßnahme durchgeführt werden und berechtigen nicht zum Rücktritt.
9. Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts ausschließlich nur nach Absprache gestattet. Benutzung von Mobiltelefonen ist auf das notwendigste zu reduzieren, im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule diesen Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen.
10. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert werden, ebenfalls die Weitergabe seiner Daten an die Pirsch für den Bezug der Zeitschrift. Die Übermittlung der Daten an andere Partner zum Erhalt von Lehrmaterial, bzw. zum Erhalt von Vergünstigungen als Jungjäger.
Weiter ist der Schüler damit einverstanden, dass Fotos die während der Ausbildung gemacht werden auf der Homepage der Jagdschule veröffentlich werden.
11. Jagdschuleigenes Lehrmaterial darf nicht an Dritte weitergegeben werden!
12. Der Gerichtsstand ist Straubing
Rattenberg , Mai 2021
Jagdschule Bayerwald, Weberhäusl 3, 94371 Rattenberg